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Rechtsgebiete - Erbrecht I
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Mach Dein Testament, damit später wirklich alles klar ist!Traurig, aber wahr: Der Tod ist eine der wenigen Tatsachen, auf die man sich absolut verlassen kann: Er kann jeden jederzeit treffen. Oft scherzhaft gefragt, rechtlich aber immens wichtig: "Haben Sie schon Ihr Testament gemacht?" Keine Angst, keiner stirbt früher, weil er sein Testament gemacht hat. Viel häufiger ist es für ein Testament zu spät. Ihr Anwalt berät Sie individuell und bespricht mit Ihnen alle möglichen Konsequenzen.
Kein Testament - und nun?Für diesen Fall ist einiges geregelt: In erster Linie erben die Ehefrau und die Kinder, danach die übrigen Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad. Wer nach dem Gesetz zuerst erbt und andere Verwandte ausschließt, sagt Ihnen Ihr Anwalt. Nur: nicht immer ist einem der nächste Verwandte auch der liebste Mensch auf der Welt. Wollen Sie Zank und Streit, Neid und Argwohn verhindern, dann bestimmen Sie selbst, wie sich die Dinge nach Ihrem Tod entwickeln sollen.
Testament - nur selbst getan, ist wohl getan?Das Recht dazu haben Sie im Prinzip. Sie müssen es selbst handschriftlich niederschreiben und unterschreiben - ohne diese Formalitäten läuft überhaupt nichts. Es schleichen sich jedoch häufig inhaltliche Fehler ein - mit gravierenden, vom Laien kaum vorhersehbaren Auswirkungen. Selbstverfaßte Testamente verursachen erfahrungsgemäß fast immer Streit unter den Erben - die Klärung dauert oft Jahrzehnte und verschlingt viel Geld! Dabei sind es selten echte Habsucht, sondern eher die unterschiedlichen "Lesarten" des Testaments, die für Zank sorgen und den Gang zum Kadi unvermeidbar machen.
... nein, lieber Ihren Anwalt fragen!Ohne eindeutiges Testament gibt es also meistens jede Menge Ärger. Ihr letzter Wille gehört deshalb in die Obhut Ihres Anwalts. Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag stehen zur Wahl. Ihr Anwalt weiß, mit welchen rechtlichen Mitteln Sie Ihre individuellen Vorstellungen verwirklichen können. Das reicht von Ihren Ideen zur Unternehmernachfolge über die Grabpflege bis zur Betreuung Ihrer Hunde und Katzen. Mit seiner Hilfe können Sie vorsorgen:
Mit Ihrem Anwalt können Sie alles besprechen: persönliche Bedenken, steuerliche Fragen, Fragen der Testaments-Verwahrung und der Bankvollmachten für den Todesfall. Gerade bei Ihrem letzten Willen besonders wichtig: Ihr Anwalt ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Bei allem wird er immer im Auge behalten, was Ihnen wichtig ist: Die Umsetzung Ihres Willens und die Vermeidung von Auseinandersetzungen unter den Erben.
Anwaltshonorar... wer soll das bezahlen?Hier haben viele ein völlig falsches Bild: Fragen Sie Ihren Anwalt gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für ihn selbstverständlich. Ihr Anwalt sagt Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozeßkostenhilfe haben.
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